Normalerweise gibt es auf dem Dümmer ein Befahrungsverbot für Motorboote mit Verbrenungsmotoren.
Wir haben für die Woche der Meisterschaft und die Trainingsvorwoche eine großzügige Ausnahmegenehmigung des Landkreises Diepholz erhalten.
In dieser Genehmigung sind Vorgaben für die Befahrung und die Ausrüsrung der Boote enthalten. Ich weise darauf hin, dass diese strikt einzuhalten sind.
Wir brauchen also im Vorfeld pro Boot einen Antrag, in dem die beiden Blätter „Beschreibung und Betriebssicherheitsnachweis“ komplett auszufüllen sind. Diese geben Sie bitte bei der Meldung bei manage2sail ab.
Die darin erwähnte Kennzeichnung für das Boot erhalten sie im Regattabüro der SVH.
Wir berechnen pro Boot und pro Woche € 80, die bei der Anmeldung bar zu entrichten sind.
Die Boote werden im Südbecken (bitte nach Anweisung) untergebracht. Die Boote können problemlos in unserem Kran oder über eine Slipanlage (nur Südbecken) ins Wasser gebracht werden.
Damit mit einem Motorboot der Dümmer befahren werden darf, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein
- Motor mit nicht mehr als 60 PS Leistung
- Motor muss den Vorschriften der Bodenseeschifffahrtsordnung entsprechen
- Schleppleine an Bord
- Notpaddel an Bord
Uwe Fischer
1. Vorsitzender